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Haftungsausschluss


Mit 01. Jänner 2006 wurde das Altlastensanierungsgesetz umfangreich novelliert. Seitdem sind mineralische Baurestmassen nur mehr dann beitragsfrei, wenn durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet ist, dass auch eine gleich bleibende Qualität gegeben ist.

Das Hauptzollamt Innsbruck als vollstreckende Behörde hat nunmehr sämtliche Betreiber einer Anlagen in der mineralische Baurestmassen zu einem Recycling-Baustoff aufbereitet werden, schriftlich aufgefordert, Nachweise über ihr Qualitätssicherungssystem vorzulegen.

Gespräche mit Vertretern des Hauptzollamtes haben gezeigt, dass diese Nachweise bzw. das Vorliegen solcher Qualitätssicherungssysteme hinkünftig lückenlos kontrolliert werden.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung vor allem auch als Vorsitzende im Arbeitskreis Baurestmassen bei der Wirtschaftskammer Tirol haben wir auf Basis eines gemeinsam mit dem Land Tirol/Abteilung Abfallwirtschaft erarbeiteten Leitfadens (www.tirol.gv.at/themen/umwelt/abfall/) ein Qualitätssicherungssystem entwickelt. Dieses Qualitätssicherungssystem entspricht den vorgegebenen Standards und wurde mit den Vertretern des Hauptzollamtes Innsbruck als auch des Landes Tirol/Abteilung Abfallwirtschaft akkordiert. Eine Beitragsfreiheit nach dem Altlastensanierungsgesetz ist somit gewährleistet!

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Installation eines solchen Qualitätssicherungssystems.

Gerne nehmen wir Ihre Anfragen unter 0512- 214 005 oder per e-mail unter office@qs-baurestmassen.at entgegen.